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Anliefergebühren Wertstoffhöfe 2024
Ab dem 03.04.2017 gibt es eine neue Gebührensatzung für die Abfallanlieferungen auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Havelland. Abfallanlieferungen mit Gewichten unterhalb der Mindestlast der eingesetzten Waagen, dürfen nicht mehr nach Gewicht abgerechnet werden.
Erforderlich ist diese Regelung wegen der Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes und der dazu gehörenden Mess-und Eichverordnung.
Für Abfälle in den betroffenen Gewichtsbereichen werden zukünftig Pauschal- oder Stückgebühren erhoben. Hier gibt es je nach Abfallart Volumenpauschalen, z.B. bei Grünabfällen oder Kunststoffen oder Stückgebühren, z.B. bei Altreifen oder Autositzen.
Ist der Abfall schwerer als die Mindestlast, wird wie bisher nach Gewicht abgerechnet. Die Pauschale ist pro angelieferter Abfallart zu entrichten
Anmeldung zur Entsorgung und Bestellung Abfallbehälter für private Haushalte
Veränderungsmittelung zur Anzahl der Personen
Wechsel des Grundstückseigentümers
Anmeldung zur Entsorgung und Bestellung Abfallbehälter - Gewerbe
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Informationsbroschüre zum Umgang mit Asbest
Charakterisierung von Abfällen
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